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DER NIEDERÖSTERREICHISCH LANDTAG 

 

 

Der Landtagspräsident

Mag. Karl Wilfing

http://www.noe-landtag.gv.at

Quelle: Der Landtagspräsident

Liebe Besucherinnen und Besucher!

Ich freue mich über Ihr Interesse am Landtag von Niederösterreich und heiße Sie auf der Internetseite des Landesparlaments im Namen aller Abgeordneten herzlich willkommen!

Mit unseren Informationsseiten im Internet hoffen wir, Ihnen einen interessanten,
informativen und hilfreichen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweise, in die Organisation,
Zusammensetzung und Funktionsweise des Landtages von Niederösterreich sowie die
Arbeit der Landtagsabgeordneten geben zu können.

Adresse: 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 1a
Telefon: +43 (0) 2742 9005 DW 12400

landtag-praesident@noel.gv.at

An der Spitze des Niederösterreichischen Landtages stehen drei Präsidenten.
Der Präsident und seine beiden Stellvertreter werden von den Landtagsabgeordneten in der
konstituierenden Sitzung am Beginn jeder Landtagsperiode gewählt.
Dabei haben die Parteien je nach Stärke das Nominierungsrecht.

Der Präsident des Landtages vertritt den Landtag nach außen, das heißt, er allein ist befugt,
im Namen des Landtages Erklärungen abzugeben.
Er beruft den Landtag zu seinen Sitzungen ein, legt die jeweilige Tagesordnung fest, leitet
die Verhandlungen, erteilt das Wort, leitet die Abstimmungen und verkündet deren Ergebnis.
Unterstützung erhält der Präsident vom Zweiten bzw. dem Dritten Präsidenten.

Das aktuelle Präsidium bilden: 

Präsident Mag. Karl Wilfing (ÖVP) 
Zweiter Präsident Karl Moser (ÖVP)
Dritte Präsidentin Mag. Karin Renner (SPÖ)

Der Niederösterreichische Landtag ist das Herzstück der Demokratie in Niederösterreich.
Die wahlberechtigten Landesbürgerinnen und Landesbürger bestimmen mit ihrer Stimme,
wie sich das Landesparlament zusammensetzt und wer die politische Verantwortung für
unser Land und damit für die Bürgerinnen und Bürger übernimmt.

Die 56 Abgeordneten des Landtags werden für fünf Jahre (= eine Landtagsperiode) gewählt.
Die Landtagsabgeordneten wählen die Landeshauptfrau / den Landeshauptmann sowie die
restlichen Mitglieder der Landesregierung.

Die Schwerpunkte der Arbeit des Landtages sind vor allem:

Verfassungsgesetzgebung des Landes

Gesetzgebung des Landes

Beschluss des Landesbudgets

Kontrolle der Arbeit der Landesregierung

Vereinbarungen zwischen Land und Bund

Mitwirkung an europäischen Gesetzesvorhaben im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle

Mehr als drei Abgeordnete einer Partei bilden einen Klub, dem auch bestimmte Rechte zukommen.
In den Klubs werden die Verhandlungsgegenstände intern beraten und diskutiert, um mit einer abgestimmten Meinung, Anregungen,
Fragen und Anträgen bereits im Ausschuss die Erledigung voranzutreiben bzw. bei gegensätzlichen Auffassungen der Klubs
wenn möglich einen Kompromiss zu erarbeiten.
Die Klubs verfügen über eine eigene Organisation mit entsprechenden Hilfsmitteln für die Abgeordneten.

In Niederösterreich haben alle Abgeordneten ein Arbeitszimmer.

Zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände wählt der Landtag Ausschüsse
(z.B. für Kultur-, Landwirtschafts-, Verfassungs-, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten),
in denen die Parteien anteilsmäßig vertreten sind.
Den Ausschüssen werden die Verhandlungsgegenstände vom Präsidenten des Landtages zugewiesen.
Zu den Ausschüssen können auch Experten usw. eingeladen werden.
Zur Beratung besonders diffiziler Detailprobleme kann der Ausschuss einen (kleineren) Unterausschuss einsetzen,
der ihm einen Vorschlag unterbreitet.

Abschluss der Arbeit im Ausschuss ist ein Antrag an den Landtag, den Verhandlungsgegenstand in einer bestimmten Weise zu erledigen,
also z.B. anzunehmen oder abzulehnen oder geändert anzunehmen oder einen Bericht zur Kenntnis zu nehmen usw.

Im Landtag werden die Verhandlungsgegenstände erledigt, d.h. auf Antrag der Ausschüsse und nach entsprechender Debatte die endgültigen Beschlüsse gefasst.
Auch im Landtag ist noch die Änderung eines Antrages möglich.
Dringlichkeitsanträge werden ohne Vorberatung in einem Ausschuss verhandelt.
Bei der Abstimmung genügt im Allgemeinen eine einfach Mehrheit.

In einer „Aktuellen Stunde“ können im Landtag aktuelle Probleme diskutiert werden, ohne dass Beschlüsse gefasst werden.
Die Sitzungen des Landtages sind grundsätzlich öffentlich und werden über auch über Internet in Echtzeit übertragen.

Von jeder Landtagssitzung wird außerdem ein Protokoll (Sitzungsbericht) angefertigt.
Darin werden alle Reden, Anträge, Abstimmungsergebnisse usw. detailliert festgehalten.
Es ist dies für die Auslegung von Gesetzen für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit
von Bedeutung, für die Abgeordneten selbst eine wertvolle Hilfe bei ihrer Arbeit und später
aber auch für die Geschichtsschreibung und Forschung eine sehr wichtige Quelle.
Diese Sitzungsberichte sind allgemein zugänglich.

Die vom Landtag beschlossenen Gesetze werden im Rechtsinformationssystem (RIS) kundgemacht und sind dort abfragbar.

Die_Stimme_unseres_Landes_-_der_Landtag_2022

Landtagssitzung _22.09.2022